Ablauf

Bei Interesse an einer Psychotherapie können Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit mir aufnehmen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über den Ablauf vor Beginn einer Psychotherapie in meiner Praxis geben.

Vor Beginn der Therapie stellen wir gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Dem Antrag muss ein Konsiliarbericht beigelegt werden, d.h. es muss eine körperliche Abklärung durch einen Arzt Ihrer Wahl (meist durch den Kinder-oder Hausarzt) erfolgen. Wird dieser Antrag schließlich bewilligt, folgen die eigentlichen therapeutischen Sitzungen.

Sprechstunde

Nach Ihrer Kontaktanfrage werde ich mich bei Ihnen melden und ein unverbindliches Erstgespräch, eine sogenannte Sprechstunde, vereinbaren. Ziel der Sprechstunde ist es zu klären, ob der Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie oder andere Unterstützungs- und Beratungsangebote besteht. Zur Klärung dieser Fragen haben wir bis zu 3 (Erwachsene), bzw. 5 (Kinder und Jugendliche) Termine Zeit. Sie erhalten am Ende der Sprechstunde eine schriftliche Information mit vorläufiger Diagnose und Empfehlungen für weitere Schritte. Sollte die Indikation für eine Psychotherapie vorliegen und eine Therapie in meiner Praxis gewünscht sein, werde ich Sie gerne auf meine Warteliste aufnehmen. Der mögliche Beginn einer Psychotherapie muss in Abhängigkeit der Verfügbarkeit freier Therapieplätze im Einzelfall besprochen werden. Sollte ich Ihnen zeitnah keinen Therapieplatz anbieten könne, empfehle ich Ihnen, sich parallel auch auf Wartelisten von Kolleginnen und Kollegen aufnehmen zu lassen. Sie finden hierzu eine Übersicht über Psychotherapeuten*innen in Ihrer Region auf der Seite der Psychtherapeutenkammer NRW.

Informationen für Erwachsene: Zur Sprechstunde bringen Sie bitte ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung für eine Psychotherapie ist nicht nötig. Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch den Anmeldebogen für Erwachsene mit.

Informationen für Kinder und Jugendliche: Zur Sprechstunde bringen Sie bitte die Versichertenkarte ihres Kindes mit, eine Überweisung für eine Psychotherapie ist nicht nötig. Patienten ab 16 Jahren können auch ohne Einverständnis ihrer Eltern eine Sprechstunde vereinbaren. Ansonsten müssen minderjährige Kinder und Jugendliche zur ersten Sprechstunde von mindestens einem Elternteil in die Praxis begleitet werden. Das erste Gespräch wird je nach Alter und Wunsch des Kindes alleine oder im (teilweisen) Beisein der Eltern geführt. Mit dem ersten persönlichen Kontakt benötige ich bei minderjährigen Patienten die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten. Bitte laden Sie hierfür die entsprechende Einverständniserklärung für Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher herunter und bringen Sie diese ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit. Bitte bringen Sie zu diesem Termin außerdem den ausgefüllten Anmeldebogen für Kinder und Jugendliche mit sowie das gelbe U-Heft.

Probatorische Sitzungen

Sollte ein freier Therapieplatz verfügbar sein, werden wir uns in bis zu 4 (Erwachsene), bzw. 6 (Kinder und Jugendliche) sogenannten Probatorischen Sitzungen gegenseitig näher kennen lernen und Ihre Problematik genauer betrachten. Wir betrachten diese im Kontext Ihrer vergangenen und gegenwärtigen Lebensumstände und es werden diagnostische Untersuchungen mittels Fragebögen durchgeführt. Am Ende der Probatorischen Sitzungen formulieren wir gemeinsam Ziele für eine Therapie und klären, ob eine Einzel- oder Gruppenpsychotherapie sinnvoll sowie angemessen ist. Auch die mögliche Dauer einer Behandlung wird besprochen.

Vor Beginn der Therapie stellen wir gemeinsam einen Antrag bei der Krankenkasse. Dem Antrag muss ein Konsiliarbericht beigelegt werden, d.h. es muss eine körperliche Abklärung durch einen Arzt Ihrer Wahl (meist durch den Kinder-oder Hausarzt) erfolgen. Wird dieser Antrag schließlich bewilligt, folgen die eigentlichen therapeutischen Sitzungen.